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Steuern sind für viele Menschen ein komplexes und verwirrendes Thema – auch in Österreich. Doch kein Grund zur Sorge, in diesem Blogpost erklären wir es Ihnen einfach und verständlich. Wir werden einige der verschiedenen Steuerarten in Österreich vorstellen, erklären, wie man Steuern bezahlt und was es mit der Steuererklärung auf sich hat. Also – lesen Sie mit und machen Sie sich schlau!
Was sind Steuern überhaupt?
Fangen wir erst einmal mit dem Grundlegenden an. Steuern sind finanzielle Abgaben, die Bürger und Unternehmen verpflichtend an den Staat zahlen.
Mit den Einnahmen finanziert der Staat öffentliche Ausgaben wie Infrastruktur, Bildung oder soziale Sicherheit. Vereinfach gesagt: Steuer sind der Preis, den wir Bürger für die Leistungen und Einrichtungen, die uns der Staat gibt, zahlen.
Sie werden in verschiedensten Formen erhoben, darunter einige, auf die wir im Folgenden näher eingehen werden.
Die verschiedenen Steuerarten in Österreich
In Österreich gibt es verschiedene Arten von Steuern, die der Staat erhebt. Im Folgenden werden wir näher auf die laut dem Bundesministerium Finanzen sechs wichtigsten Steuerarten eingehen.
Einkommenssteuer
Die wohl bekannteste und wichtigste Steuer in Österreich ist die Einkommenssteuer. Jeder, der in Österreich ein Einkommen erzielt, ist demnach verpflichtet, diese zu zahlen. Die Höhe der Einkommenssteuer unterscheidet sich je nach Einkommenshöhe. Zum Einkommen zählen dabei nicht nur der Lohn, sondern jegliche Einkünfte, wie zum Beispiel Einkünfte aus Kapitalvermögen oder aus Vermietungen. Der Einkommenssteuersatz ist progressiv, das bedeutet, dass je höher Ihr Einkommen, desto höher Ihr Steuersatz. In Österreich gibt es sechs Steuerstufen, die von 0% bis 55% reichen.
Lohnsteuer
Dabei handelt es sich um eine Form der Einkommenssteuer, die jedoch direkt vom Arbeitgeber an das zuständige Finanzamt gezahlt wird und vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen wird. Ähnlich wie bei der Einkommenssteuer ist auch die Lohnsteuer progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass je höher das Bruttogehalt des Arbeitnehmers, desto höher die Lohnsteuer.
Mehrwertsteuer
Bei der Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, handelt es sich um eine indirekte Steuer. Das bedeutet, dass die Steuern im Kaufpreis der Waren einberechnet sind. Die Mehrwertsteuer wird auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben und beträgt in Österreich 20%. Für bestimme Waren und Dienstleistungen, wie beispielsweise Lebensmittel, Bücher und kulturelle Veranstaltungen gelten jedoch ermäßigte Sätze von 10% oder 13%.
Immobilienertragssteuer
Wie der Name bereits verrät, wird diese Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien erhoben. In Österreich liegt der Steuersatz der Immobilienertragssteuer bei 30% des Gewinns. Wie bei vielen Steuerarten gibt es auch hier einige Ausnahmen, zum Beispiel die sogenannte Hauptwohnsitzbefreiung. Das bedeutet, dass keine Steuer anfällt, wenn man die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt hat und innerhalb einer bestimmten Frist verkauft.
Kapitalertragssteuer
Bei der Kapitalertragssteuer handelt es sich um eine Quellensteuer, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird. Eine Quellensteuer ist eine Steuerform, bei der der Steuerabzug direkt an der Quelle erfolgt, also dort, wo der steuerpflichtige Betrag erwirtschaftet wurde. Zu Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Dividenden sowie Kursgewinne. Der Steuersatz der Kapitalertragssteuer beträgt in Österreich 27,5%. Auch hier gibt es einige Ausnahmen und Freibeträge, die gelten.
Körperschaftssteuer
Anders als die Einkommenssteuer, die auf das Einkommen von natürlichen Personen erhoben wird, verhält es sich mit der Körperschaftssteuer. Diese wird nämlich auf das Einkommen juristischer Personen erhoben. Juristische Personen können zum Beispiel Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sein. Die Körperschaftssteuer ist in Österreich außerdem nicht progressiv, sondern liegt fix bei 25% auf den erwirtschafteten Gewinn.
Wie bezahlt man Steuern?
In den meisten Fällen werden Steuern direkt von den jeweiligen Einkommensquellen an das Finanzamt abgeführt, wie beispielsweise bei der Lohnsteuer oder der Kapitalertragssteuer. In anderen Fällen jedoch, wie zum Beispiel bei der Einkommenssteuer aus selbstständiger Arbeit, müssen die steuerpflichtigen Personen jedoch selbst ihre Steuern berechnen und an das Finanzamt überweisen. Dafür werden viermal pro Jahr Vorauszahlungen fällig, welche auf Basis des geschätzten Einkommens für dieses Jahr berechnet werden. Dabei kann es vorkommen, dass zu viel im Voraus gezahlt wird, woraufhin Sie die zu viel gezahlten Steuern via einer Steuererklärung zurückfordern können.
Steuererklärung - wie geht das?
Nicht alle Personen sind in Österreich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. So müssen zum Beispiel Arbeitnehmer, deren Einkommen ausschließlich aus nicht selbstständiger Arbeit besteht und keine Fehler bei der Lohnsteuer vorliegen, in der Regel keine Steuererklärung machen. Es kann jedoch oft trotzdem sinnvoll sein, eine Steuererklärung einzureichen, denn so können Sie eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten.
Doch wie macht man so eine Steuererklärung? Heutzutage können Sie die Steuererklärung bequem online erledigen über das Portal FinanzOnline des Bundesministeriums Finanzen. Wenn Sie die Steuererklärung lieber auf Papier ausfüllen möchten, ist das auch kein Problem: Im Internet können Sie sich die entsprechenden Formulare herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und anschließend beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Fazit
Das österreichische Steuersystem umfasst viele verschiedene Steuerarten und kann deswegen auf den ersten Blick sehr kompliziert wirken. Vor allem die Verantwortung, Steuer selbst korrekt zu bezahlen und ggf. Eine Steuererklärung abzugeben, bereitet vielen Menschen Sorgen. Doch das muss es nicht. Mit unserem Blogpost haben Sie einen guten Überblick über das österreichische Steuersystem erhalten und wir hoffen, dass wir damit einige Ihrer Fragen beantworten konnten. Wenn Sie sich dennoch sehr unsicher mit dem Thema Steuern sind, können Sie in Erwägung ziehen, einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt, um Rat zu fragen.